Betreiber der Website
asspert S.à r.l.
74, route de Luxembourg
L-6633 Wasserbillig
Tel: +352 / 270743-1
Fax: +352 /270743-43
Mail: info@asspert.eu
Geschäftsführer
Marco Otten
RC Luxembourg: B 137664
TVA: LU 224568 21
Rechtliche Hinweise
Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma asspert S.à r.l.
(Stand März 2008)
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Lieferung/Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und vorbehaltlos Leistungen bei Kunden erbringen mit von unseren abweichenden Geschäftsbedingungen.
1. Angebot und Abnahme
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben oder auftragsgemäß geliefert bzw. geleistet haben. Bei Vertragsentzug wird das Auftragsvolumen abzüglich 30% für ersparte Aufwendungen berechnet.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2. Kostenvoranschläge
2.1 Auf Wunsch des Kunden erstellt asspert S.à r.l. einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen.
2.2 Kostenvoranschläge, die nicht zur Erledigung der Reparatur führen, sind zu vergüten. Die Höhe der Vergütung kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
2.3 asspert S.à r.l. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags.
2.4 Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar, wird asspert S.à r.l. den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. asspert S.à r.l. hat in diesem Fall einen Anspruch auf den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Aufwendungen.
3. Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Transportweg und auf Rechnung des Kundens. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Lagerort verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei unvorhergesehenen, die Fertigung oder Auslieferung beeinflussenden Hindernissen die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei Lieferverzug bzw. nach Ablauf einer angemessenen Frist ist der Kunde unter Ausschluss jeglichen Schadensersatzes berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Ausschluss von Schadensersatz gilt nicht für vorsätzlichen oder grob fahrlässig durch den Lieferanten verursachten Lieferverzug. Verzögert sich der Versand auf Grund von Umständen, für die der Kunde einzustehen hat, geht die Gefahr ab dem Tag der angezeigten Versandbereitschaft auf den Kunde über.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
Unsere Lieferungen sind (wenn nicht anders vereinbart) zahlbar sofort ohne jeden Abzug nach erfolgter Lieferung. Reparaturen sind ohne jegliche Abzüge sofort zahlbar. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Schuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer/Besteller mit einer Rate 10 Tage in Verzug kommt, er seine Teilzahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Konkursverfahren beantragt wird.
Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller/Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Besteller/Käufers ist ausgeschlossen.
Verzugszinsen werden mit 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in einer laufenden Rechnung aufgenommen werden und der Saldo anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme der Ware und/oder der Pfändung von Gegenständen durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns - unter Übersendung des Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung - über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Käufer die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert, so ist er verpflichtet, uns alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechnungen abzutreten. Der Käufer ist auch nach Abtretung zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Unabhängig davon sind wir befugt, die Forderung selbst einzuziehen, verpflichten uns jedoch, davon abzusehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zugeben und alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
6. Gewährleistung
6.1. Allgemeines
Die Gewährleistungsrechte des Kundens setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzlichen vorgegebenen Fristen.
6.2. Hardware
asspert S.à r.l. gewährleistet bei Neugeräten für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferung, dass die Geräte funktionsfähig sind und keine Material- und Herstellungsfehler aufweisen. Für das Geschäft unter Kaufleuten gelten 12 Monate. Die Nachweißpflicht der Funktionsfähigkeit bzw. der Fehlerhaftigkeit liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, in der restlichen Zeit beim Käufer. Diese Zeiträume gelten dann, wenn keine anderen Gewährleistungszeiträume schriftlich vereinbart werden. Die Gewährleistung beschränkt sich dabei nach Wahl von asspert S.à r.l. auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten Teilen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von asspert S.à r.l. über. Bei Gebrauchtgeräten verkürzt sich die Gewährleistung auf einen Monat.
Die Gewährleistung schließt Geräte aus, deren technische Konfiguration vom Käufer geändert wurde oder an denen vom Käufer sonstige Eingriffe vorgenommen wurden sowie Geräte, die wegen unsachgemäßer Handhabung oder unzureichender Pflege (z.B. Innenreinigung) Fehler aufweisen. Des weiteren unterliegen Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile wie z.B. Trommeleinheiten, Lüfter, Mäuse u.ä. keiner Garantie und Gewährleistung.
Wenn es asspert S.à r.l. trotz des Ersatzes und/oder der Reparatur fehlerhafter Teile nicht gelingt, wesentliche Fehlfunktionen der Geräte zu beseitigen, so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter Ausschluss aller anderen Rechte von der geschlossenen Vereinbarung zurücktreten.
Ausleih-, Test-, Vorführ- und Mietgeräte bleiben im Besitz von asspert S.à r.l.. Der Mieter verpflichtet sich für die Dauer der Mietzeit zur sorgsamen Behandlung und zum Schutz vor Missbrauch oder artfremden Benutzung der betreffenden Geräte. Bei Defekt oder Verlust ist asspert S.à r.l. sofort zu unterrichten. Der Mieter trägt die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Instandsetzung sowie evtl. anfallende Nebenkosten. Weitere Details sind bei Bedarf in einem gesonderten Vertrag zu regeln.
Bei Auf- und Umrüstung bzw. Reparatur vorhandener Hardware ist der Kunde für die Sicherung seiner bestehenden Daten selbst verantwortlich. Wenn asspert S.à r.l. nicht ausdrücklich und schriftlich zur Sicherung der Daten durch den Kunden beauftragt wird, übernimmt asspert S.à r.l. keinerlei Haftung für verlorengegangene Daten bzw. daraus resultierende Folgeschäden.
6.3. Software
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Produkten nicht völlig ausgeschlossen werden können. Die Feststellung der Tauglichkeit für Kundenbedürfnisse hängt davon ab, ob wesentliche Funktionen des Programms nicht mehr ausgeführt werden können. Die Programme und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und kostenpflichtig.
Dem Käufer der Software ist es untersagt, Programme, Daten und Dokumentationen ganz oder teilweise zu ändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Die Mehrfachnutzung der Software auf verschiedenen Rechnern kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers erlaubt werden.
Ist asspert S.à r.l. nicht selbst Hersteller einer Ware, gelten die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Ansprüche hieraus können nur gegen den Hersteller geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt
6.4. Dienstleistungen
Dienstleistungen, die asspert S.à r.l. im Auftrag von Kunden erbringt, unterliegen nur dann einer Gewährleistung, wenn bei Übergabe der ausgeführten Dienstleistung Mängel bzw. Fehler auftreten, die von asspert S.à r.l. zu verantworten sind. Dies trifft insbesondere dann nicht zu, wenn bei der Auftragserteilung fehlerhafte Angaben gemacht wurden, unsachgemäße Eingriffe durch Dritte in Geräte stattgefunden haben, nicht lizenzierte Software installiert ist oder eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus einem anderem Grunde nicht möglich war. Dies ist auf dem Reparaturprotokoll zu vermerken.
7. Gewähleistungszeitraum
Gewährleistungsansprüche und etwaige Schadenersatzansprüche verjähren 2 Jahre nach Empfang der Ware durch den Käufer bzw. Erbringen der Leistung. Die Nachweispflicht der Funktionsfähigkeit bzw. der Fehlerhaftigkeit liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, in der restlichen Zeit beim Käufer. Die Beseitigung von Mängeln/Fehlern erfolgt in dieser Zeit kostenlos, exklusive Spesen und unmittelbar von Trier bzw. Niederlassungen aus. Für Spesen gelten unsere Verrechnungssätze aus dem Honorarverzeichnis.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen nach Programmänderungen durch den Käufer und bei selbstverschuldeten Fehlern, die z. B. auftreten können beim Kopieren oder Installieren auf andere Datenträger. Stellt sich nach Annahme eines vermeintlichen Gewährleistungsanspruches das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, ist asspert S.à r.l. berechtigt dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Falle überlassen, einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
8. Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kundens - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß§ 1,4 ProdHaftG. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Rücknahme
Bei Online-Bestellungen gilt ein 14-tägiges Rückgaberecht, jedoch nur mit Rücksendeschein und Originalverpackung.
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, Individualkonfigurationen, geöffnete Software, Projektionsgeräte, bereits geöffnete Tintenpatronen, Tonerkartuschen und Farbbänder.
10. Sonstiges
Der Käufer hat die empfangene Ware/Geräte unverzüglich nach Empfang auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherten Eigenschaften zu prüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige mitzuteilen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Geschäftsverbindungen unter Kaufleuten. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften für mittelbare oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Ausfallzeiten, Ansprüche Dritter sowie aufgezeichneter Daten sind ausgeschlossen. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde berechtigt, einen herabgesetzten Kaufpreis zu verlangen. Dem Kunden wird hierbei der Wert gutgeschrieben, der sich nach der sog. Zielwertberechnungsmethode ergibt. [Bruttokaufpreis*(durchschnittliche Nutzungsdauer - gewichtete effektive Nutzungsdauer des Kunden) / durchschnittliche Nutzungsdauer].
Der Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist L-Wasserbillig.
Ausschließlicher Gerichtsstand in Geschäftsbeziehungen ist L-Wasserbillig.